SEUTE DEERN „konstruktiver Totalschaden“
Nach umfassender Begutachtung der SEUTE DEERN hat das Gutachterkonsortium jetzt seinen 50-seitigen Abschlussbericht vorgelegt. Die Gutachter hatten an drei Tagen vom 8. bis zum 11. Oktober 2019 auf der Bark alle zugänglichen Bereiche der Schiffsstruktur untersucht und darüber hinaus alle zur Verfügung gestellten Unterlagen und Informationen ausgewertet. Dabei kam das Sachverständigenkonsortium zu dem Ergebnis, dass die SEUTE DEERN als so wörtlich „konstruktiver Totalschaden“ anzusehen ist.
In der Befundung sind alle untersuchten Bereiche des Schiffes mit einer prozentualen Schädigung beziffert worden. So sind zum Beispiel die Außenhaut, der Kiel und der Unterraum zu 100 Prozent zerstört. Spanten und Decksbalken zu 82,5 Prozent und Ruderraum und Betriebsgang zu 75 Prozent. Nach Auswertung aller untersuchten 13 Baugruppen wären nach detaillierter Darstellung der Gutachter für eine Sanierung kalkulatorisch 75,48 Prozent der reinen Schiffsmasse zu ersetzen. Wörtlich heißt es in dem Bericht: „Aufgrund der vorstehend aufgeführten prozentualen Angaben wäre das Ergebnis einer Instandsetzung / Sanierung dem eines Neubaus gleichzusetzen.“
Das Deutsche Schifffahrtsmuseum / Leibniz-Institut für Maritime Geschichte, zu dessen Museumsflotte die SEUTE DEERN gehört, hatte die Hafenmanagementgesellschaft bremenports beauftragt, ein entsprechendes Gutachten zu veranlassen. Vor dem Hintergrund der sich abzeichnenden Ergebnisse hatte bremenports auf Bitten des DSM eine weitere Untersuchung beauftragt, um zu klären, ob ein Verholen des Schiffs zu einem Schwimmdock im Kaiserhafen zu verantworten ist beziehungsweise technisch überhaupt realisiert werden kann.
Ein solches Verholen des Schiffes war in einer für das DSM entwickelten Szenarienbeschreibung vom 26. September als denkbare Möglichkeit bezeichnet worden. Demgegenüber stellt das Gutachterkonsortium jetzt eindeutig fest, dass ein Verholen der SEUTE DEERN angesichts des Zustandes nicht empfohlen werden kann.
Angesichts der eindeutigen Empfehlung hat das DSM bremenports am Freitagnachmittag gebeten, den Auftrag das Schiff in ein Schwimmdock zu verholen, vorerst ruhen zu lassen. Prof. Dr. Sunhild Kleingärtner, Geschäftsführende Direktorin des DSM: „Wir danken bremenports und den Gutachtern sehr herzlich, dass sie uns einen Überblick verschafft haben, welche Möglichkeiten uns im Umgang mit der SEUTE DEERN zur Verfügung stehen und welche nicht. Das ist wichtig, um eine fundierte Entscheidung treffen zu können.“ Über den weiteren Umgang mit der SEUTE DEERN wird der Stiftungsrat, das Aufsichtsgremium des DSM, am Mittwoch, 23. Oktober 2019 in einer Sondersitzung beraten.