Stiftungsrat und Wissenschaftlicher Beirat
Unser oberstes Entscheidungsgremium ist der Stiftungsrat als Organ der Stiftung. Der Wissenschaftliche Beirat ist ein beratendes Gremium, bestehend aus international anerkannten Wissenschaftler:innen.
Wir verfügen über zwei extern besetzte Gremien (Stiftungsrat und Wissenschaftlicher Beirat) sowie mehrere intern besetzte Gremien (Direktorium, Museumsrat, Wissenschaftlicher Rat, Sammlungsgremium, Betriebsrat, Gleichstellungsbeauftragte).
Stiftungsrat
Oberstes Entscheidungsgremium ist der in der Regel zweimal im Jahr tagende Stiftungsrat als Organ der Stiftung. Dieser ist insbesondere zuständig für die Bestellung der Mitglieder des Direktoriums und der Mitglieder des Wissenschaftlichen Beirates. Er beschließt das Programmbudget und genehmigt die Geschäftsordnung des Direktoriums, die Forschungsplanung, den Jahresabschluss und die Prüferbestellung. Er ist weiterhin zuständig für die Entlastung des Direktoriums sowie die Beschlussfassung über Satzungsänderungen.
Dem Stiftungsrat gehören als Mitglieder Vertreter der Zuwendungsgeber an, die Stifter sowie bis zu sieben, im Regelfall für die Dauer von vier Jahren gewählte Persönlichkeiten aus Wissenschaft, Wirtschaft, Politik und öffentlicher Verwaltung. Der Präsident bzw. die Präsidentin des Senats der Freien Hansestadt Bremen ist seit Bestehen des Hauses Vorsitzende:r des Stiftungsrates.
Wissenschaftlicher Beirat
Der Wissenschaftliche Beirat ist ein beratendes Gremium. Er berät den Stiftungsrat und das Direktorium in grundlegend fachlichen Fragen zum Forschungsprogramm und zu unserer nationalen und internationalen Vernetzung sowie bei der Museumstätigkeit. Der Wissenschaftliche Beirat wirkt an den zu Kernthemen durchgeführten Workshops, Expert:innen-Gesprächen und Diskussionsabenden aktiv mit. Er besteht aus mindestens sechs und höchstens zwölf international anerkannten Wissenschaftler:innen aus dem In- und Ausland, die den Aufgaben und den Forschungsbereichen des DSM fachlich nahestehen.