Teilnahmebedingungen
Veranstalter des Gewinnspiels ist das Deutsche Schifffahrtsmuseum (DSM) / Leibniz-Institut für Maritime Geschichte. Das Gewinnspiel wird in keiner Weise von Facebook/Instagram gesponsert, unterstützt oder organisiert. Gewinnberechtigt sind Teilnehmende, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Die Teilnahme ist kostenlos, es entscheidet das Los. Eine Mehrfachteilnahme ist unzulässig.
Alle erhobenen Daten werden nicht an Dritte weitergegeben. Die Teilnahme ist nur im Rahmen des Gewinnspiels auf Instagram (www.instagram.com/leibnizdsm) und Facebook (www.facebook.com/leibnizdsm) bis zum 1. Oktober 2024, 23:59 Uhr, möglich. Zur Teilnahme müssen Teilnehmende dem Account des DSM folgen, den entsprechenden Beitrag liken und die Frage beantworten. In der Story muss der #museumshafen eingefügt werden. Teilnehmende erklären sich damit einverstanden, dass ihre Beiträge auf den Kanälen des DSM reposted werden.
Verlost werden wöchentlich Tickets für einen Familien-Eintritt für die Eröffnung für zwei Erwachsene und maximal vier Kinder.
Die zwei Gewinner:innen werden persönlich benachrichtigt und müssen sich innerhalb von 48 Stunden zurückmelden. Bitte hinterlassen Sie bei der Rückmeldung Ihre Mailadresse und eine Telefonnummer. Sollte keine Rückmeldung erfolgen, wird neu ausgelost. Rechtsgrundlage der Datenverarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 S. 1 DSGVO (Einwilligung), Zweck der Datenverarbeitung: Gewinnspieldurchführung. Die Daten der Gewinner:in werden nach der Gewinneinlösung, die Daten der sonstigen Teilnehmenden nach Abschluss der Gewinnauslosung gelöscht. Die Einwilligung in die Datenverarbeitung kann jederzeit widerrufen werden. Damit endet die Teilnahme am Gewinnspiel. Weitere Informationen zum Datenschutzbeauftragten und den Betroffenenrechten unter https://www.dsm.museum/impressum-datenschutz-agb
Der Rechtsweg sowie die Auszahlung des Gewinns sind ausgeschlossen. Der Veranstalter behält sich vor, das Gewinnspiel ohne vorherige Ankündigung und ohne Mitteilung von Gründen zu beenden. Dies gilt insbesondere für jegliche Gründe, die einen planmäßigen Ablauf des Gewinnspiels stören oder verhindern würden.
DSM-Mitarbeitende und deren Angehörige dürfen nicht am Gewinnspiel teilnehmen.